Bis zu 3.570 Euro Zuschuss können gemeinnützige Reparatur-Initiativen vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhalten. Da durch die Reparatur von Produkten eine verlängerte Nutzungsdauer ermöglicht wird, sind damit erhebliche Vorteile für Klimaschutz und Ressourcenschonung verbunden. Grund genug, diese Reparaturdienste zu unterstützen.
Die Zuschüsse beantragen können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Niedersachsen, die eine Reparatur-Initiative nicht als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Initiative kontinuierlich und regelmäßig von der Öffentlichkeit nutzbar ist.
Gefördert werden
- die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausstattung (Werkzeuge, Stühle, Werkbank und ähnliche Gegenstände) und von Verbrauchsmaterialien
- die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen
- Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Für die jeweiligen Projekte stehen 1.000 Euro bis 3.570 Euro zur Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt über das niedersächsische Antragsverfahren Online (NAVO) oder schriftlich per Antragsformular.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2026.
Die Details der Förderrichtlinie finden Sie hier >>