Zur umwelt- und ressourcenschonenden Mülltrennung gehört auch die korrekte Entsorgung von Elektrogeräten. Zum einen können bei korrekter Entsorgung die wertvollen Ressourcen aus den Geräten, gerade aus den enthaltenen Batterien oder Akkus, recycelt und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Zum anderen kann die Entsorgung dieser Geräte im Hausmüll zu Bränden führen oder Boden und Grundwasser mit giftigen Schadstoffen verunreinigen.
Während beim Kühlschrank offensichtlich ist, dass dieser nicht in den Hausmüll gehört, gibt es eine Vielzahl anderer Gegenstände, die nicht direkt als Elektrogerät wahrgenommen werden. Blinkende Schuhe, leuchtende Kugelschreiber, Spielzeug mit Musik und andere Kleingeräte enthalten ebenfalls Batterien oder Akkus und sind entsprechend korrekt zu entsorgen.
Was vielen Bürgerinnen und Bürgern oft noch nicht bekannt ist: Um die Entsorgung den Verbrauchern zu erleichtern, regelt das ElektroG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, die Rücknahme sehr eindeutig. Haushaltsüblicher Elektroschrott kann in der Regel kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen und den Rücknamestellen im Handel entsorgt werden.
E-Schrott wird in sechs Sammelgruppen eingeordnet. Die Kampagne E-Plan (Link https://www.e-schrott-entsorgen.org/was-ist-e-schrott.html) hat sehr alltagstauglich die Details zu den Sammelgruppen und die Möglichkeiten zur Entsorgung zusammengefasst. Der Einfachheit halber konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf zwei grobe Gruppierungen.
Wo kann ich meine Elektrokleingeräte, bspw. Toaster, Mixer, Fön, E-Zigaretten oder blinkende Schuhe, entsorgen?
- Einzelhandel:
Geschäfte, die auf mind. 400m² Elektro‑ und Elektronikgeräte anbieten sowie Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrfach im Jahr Elektro‑Geräte anbieten, sind verpflichtet, kleine Elektroaltgeräte auch ohne Neukauf zurückzunehmen. Am besten fragen Sie bei Ihrem örtlichen Supermarkt oder Einzelhändler nach, ehe Sie Ihre Geräte zur Entsorgung vorbeibringen. - Private und kommunale Rücknahmestellen:
Vielerorts gibt es private oder kommunale Wertstoffhöfe, die auch die Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten. Dort können dann, bei den kommunalen Einrichtungen kostenlos, auch Großgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen entsorgt werden. Zudem bieten die Kreiswirtschaftsbetriebe im Landkreis Goslar eine mobile Sammlung von Elektrokleingeräten. Die Termine und Orte sind in der alljährlichen Abfallbroschüre zu finden.
Wo kann ich meine Elektrogroßgeräte, wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, entsorgen?
- Einzelhandel:
Händler sind bei Neukauf verpflichtet das entsprechende Altgerät zu entsorgen. - Private und kommunale Rücknahmestellen:Auch für Elektrogroßgeräte gibt es verschiedene Sammelstellen, wo Altgeräte, bei den kommunalen Einrichtungen kostenlos, entsorgt werden können.
- Sperrmüll:
Wer Sperrmüll bestellt, kann zusätzlich auch die Abholung von Kühlschrank und Waschmaschine (oder andere Elektrogroßgeräte) anmelden.
Sammelstellen/Entsorgungsanlagen im Landkreis Goslar:
- Kreiswirtschaftsbetriebe mit Standorten in Goslar, Seesen und Clausthal-Zellerfeld
- Elektrocycling Goslar
- Recyclingpark Goslar
- Entsorgungsstellen bundesweit